Verschenken Sie "kleinen oder großen Genuss" in Form eines Gutscheins. Ein schmackhaftes Geschenk für jeden Anlass.
Den Gutschein gibt es bei uns im Restaurant und im Imbiss zu unseren Öffnungszeiten. Auf Anfrage schicken wir Ihnen den Gutschein auch per Post zu. Dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten, der gewünschten Gutscheinhöhe und Ihrer Rechnungsanschrift.
Der Gutschein kann nicht gegen Bar eingelöst werden und hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Beispiel: Gutschein gekauft im Januar 2025, Gültig bis 31.12.2028 .
(Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre gemäß §§195,199 BGB)